ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUR Datenschutzerklärung 
BETREFFEND PSYCHOTHERAPIE UND PSYCHOTHERAPIE-AUS-, -FORT- UND -WEITERBILDUNG

Bitte lesen Sie zuerst unsere allgemeinen Informationen zum Datenschutz.

Hier finden Sie ergänzende Informationen auf der Grundlage des Psychotherapiegesetzes (PthG).

Klienten- und Klientinnen-Daten

Aufgrund der Dokumentationspflicht (PThG §16a) sind Aufzeichnungen zu führen.
Auch in Papierform geführte psychotherapeutische Dokumentationen sind von der DSGVO erfasst.
Eine separate Einwilligung der Klienten bzw. Klientinnen zur Verarbeitung ist aufgrund dieser gesetzlichen Dokumentationspflicht nicht erforderlich.
Art und Umfang dieser Dokumentationen und damit zusammenhängende Verpflichtungen werden selbstverständlich befolgt.
Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Im Zusammenhang mit Psychotherapie oder Psychotherapie-Aus-, -Fort- oder -Weiterbildung werden zusätzlich folgende Daten erfasst:
Adresse, Telefonnummer.
Im Zusammenhang mit Psychotherapie werden personenbezogene Daten, wie gesetzlich vorgesehen, in keinem Fall weitergegeben; Inhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Im Zusammenhang mit Psychotherapie-Aus-, Fort- oder -Weiter-Bildung werden personenbezogene Daten nur an ausdrücklich dazu befugte Personen innerhalb der Ausbildungseinrichtung (APG•IPS) in Bezug auf die Erfordernisse der Aus-, Fort- oder Weiterbildungsordnungen (Teilnahmebestätigung, Anrechenbarkeit) weitergegeben und unterliegen dort dem Datenschutz.