ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUR Datenschutzerklärung
BETREFFEND PSYCHOTHERAPIE UND PSYCHOTHERAPIE-AUS-, -FORT- UND -WEITERBILDUNG
Bitte lesen Sie zuerst unsere allgemeinen Informationen zum Datenschutz.
Hier finden Sie ergänzende Informationen auf der Grundlage des Psychotherapiegesetzes (PthG).
Klienten- und Klientinnen-Daten
Aufgrund der Dokumentationspflicht (PThG §16a) sind
Aufzeichnungen zu führen.
Auch in Papierform geführte psychotherapeutische Dokumentationen sind von der
DSGVO erfasst.
Eine separate Einwilligung der Klienten bzw. Klientinnen zur Verarbeitung ist
aufgrund dieser gesetzlichen Dokumentationspflicht nicht erforderlich.
Art und Umfang dieser Dokumentationen und damit zusammenhängende Verpflichtungen
werden selbstverständlich befolgt.
Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet.
Im Zusammenhang mit Psychotherapie oder Psychotherapie-Aus-, -Fort- oder
-Weiterbildung werden zusätzlich folgende Daten erfasst:
Adresse, Telefonnummer.
Im Zusammenhang mit Psychotherapie werden personenbezogene Daten, wie gesetzlich
vorgesehen, in keinem Fall
weitergegeben; Inhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Im Zusammenhang mit Psychotherapie-Aus-, Fort- oder -Weiter-Bildung werden
personenbezogene Daten nur an ausdrücklich dazu befugte Personen innerhalb der Ausbildungseinrichtung (APG•IPS)
in Bezug auf die Erfordernisse der Aus-, Fort- oder Weiterbildungsordnungen
(Teilnahmebestätigung, Anrechenbarkeit)
weitergegeben und unterliegen dort dem Datenschutz.